Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr LZ Winzer

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Regensburg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Regensburg. Rechtsgrundlagen für die Aufnahme sind das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG), die zu seiner Ausführung erlassenen Rechtsvorschriften und die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Regensburg vom 01.12.2000.
Der Verein „Freiwillige Feuerwehr der Stadt Regensburg e.V.“ unterstützt die öffentliche Einrichtung Freiwillige Feuerwehr der Stadt Regensburg und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Grundlage ist die Satzung vom 13.03.1988 und die Änderung der Satzung vom 12.03.2000.

Hier können Sie die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Regensburg und in den Verein „Freiwillige Feuerwehr der Stadt Regensburg e.V.“ beantragen: